Sowohl die Haarentfernung mit Diodenlaser als auch die mit Alexandritlaser sind beliebte Methoden zur langfristigen Haarentfernung, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf Technologie, Ergebnisse, Eignung für unterschiedliche Hauttypen und andere Faktoren.
Wellenlänge:
Diodenlaser: Strahlt typischerweise Licht mit einer Wellenlänge von etwa 800–810 nm aus. Unser Diodenlaser-Haarentfernungsgerät kombiniert die Vorteile von vier Wellenlängen (755 nm, 808 nm, 940 nm, 1064 nm).
Alexandritlaser: Fusion von 755 nm + 1064 nm Doppelwellenlängen.
Melaninaufnahme:
Diodenlaser: Gute Melaninabsorptionsfähigkeit, zielt effektiv auf Haarfollikel ab und minimiert gleichzeitig die Schädigung der umgebenden Haut.
Alexandrit-Laser: Höhere Melaninabsorption, wodurch melaninreiche Haarfollikel effektiver behandelt werden können.
Hauttyp:
Diodenlaser: Gilt im Allgemeinen als sicher und wirksam bei einer größeren Bandbreite von Hauttypen, einschließlich dunklerer Hauttöne.
Alexandritlaser: Wirksamer bei helleren Hauttönen, dunklere Haut erfordert oft längere Behandlungszyklen.
Therapiegebiete:
Diodenlaser: Vielseitig einsetzbar und für die Anwendung an verschiedenen Körperstellen geeignet, darunter größere Bereiche wie Rücken und Brust, aber auch kleinere, empfindlichere Bereiche wie das Gesicht.
Alexandritlaser: Im Allgemeinen besser für größere Körperbereiche geeignet.
Schmerzniveau:
Dank des technologischen Fortschritts und der Wirkung des Kühlsystems sind die Schmerzen bei beiden Haarentfernungsmethoden sehr gering und nahezu schmerzfrei.
Potenz:
Diodenlaser: Wirksam zur Haarentfernung, für optimale Ergebnisse sind oft mehrere Behandlungen erforderlich.
Alexandritlaser: Bekannt für weniger Behandlungen und schnellere Ergebnisse, insbesondere für Menschen mit heller Haut und dunklem Haar.
Kosten:
Diodenlaser: Die Behandlungskosten können variieren, sind aber im Allgemeinen günstiger als andere Optionen zur Laser-Haarentfernung.
Alexandritlaser: Jede Behandlung kann teurer sein, aber die Gesamtkosten können durch weniger Behandlungen ausgeglichen werden.
Beitragszeit: 06.01.2024