Sowohl die Diodenlaser- als auch die Alexandritlaser-Haarentfernung sind beliebte Methoden zur langfristigen Haarentfernung, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Technologie, der Ergebnisse, der Eignung für unterschiedliche Hauttypen und anderer Faktoren.
Wellenlänge:
Diodenlaser: Emittieren typischerweise Licht mit einer Wellenlänge von etwa 800–810 nm. Unser Diodenlaser-Haarentfernungsgerät kombiniert die Vorteile von vier Wellenlängen (755 nm, 808 nm, 940 nm, 1064 nm).
Alexandritlaser: Fusion von 755 nm + 1064 nm Doppelwellenlängen.
Melaninabsorption:
Diodenlaser: Gute Melaninabsorptionsfähigkeit, zielt effektiv auf die Haarfollikel ab und minimiert gleichzeitig die Schädigung der umgebenden Haut.
Alexandritlaser: Höhere Melaninabsorption, wodurch melaninreiche Haarfollikel effektiver behandelt werden.
Hauttyp:
Diodenlaser: Gilt im Allgemeinen als sicher und wirksam bei einem größeren Spektrum von Hauttypen, einschließlich dunklerer Hauttöne.
Alexandritlaser: Wirksamer bei helleren Hauttönen, dunklere Haut erfordert oft längere Behandlungszyklen.
Therapiegebiete:
Diodenlaser: Vielseitig einsetzbar und für die Anwendung an verschiedenen Körperstellen geeignet, darunter größere Bereiche wie Rücken und Brust, aber auch kleinere, empfindlichere Bereiche wie das Gesicht.
Alexandritlaser: Im Allgemeinen besser für größere Körperbereiche geeignet.
Schmerzniveau:
Dank des technologischen Fortschritts und der Wirkung des Kühlsystems sind die Schmerzen bei beiden Haarentfernungsmethoden sehr gering und nahezu schmerzfrei.
Potenz:
Diodenlaser: Wirksam zur Haarentfernung, für optimale Ergebnisse sind oft mehrere Behandlungen erforderlich.
Alexandritlaser: Bekannt für weniger Behandlungen und schnellere Ergebnisse, insbesondere für Menschen mit heller Haut und dunklem Haar.
Kosten:
Diodenlaser: Die Behandlungskosten können variieren, sind aber im Allgemeinen günstiger als andere Optionen zur Haarentfernung per Laser.
Alexandritlaser: Jede Behandlung kann teurer sein, aber die Gesamtkosten können durch weniger Behandlungen ausgeglichen werden.
Beitragszeit: 06.01.2024